Anfrage zur Umsetzung des Ganztagsfördergesetzes (GaFöG)

Am 16.07.25 haben wir der Kreisverwaltung eine Anfrage zur Umsetzung des Ganztagsfördergesetz im Rhein-Pfalz-Kreis gestellt. Die Antwort des Landrats vom 25.09.25 gibts hier: https://www.gruene-rhein-pfalz.de/wp-content/uploads/2025/10/20250925-Antwort-Anfrage-Umsetzung-GaFoeG.pdf

Die Anfrage:

Sehr geehrter Herr Landrat Körner,

mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch das Ganztagsfördergesetz (GaFöG) soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder in Horten oder Ganztagsgrundschulen ab dem Jahr 2026. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Wir GRÜNE begrüßen die grundsätzliche Zielrichtung des Vorhabens.

Dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe kommt dabei eine tragende Rolle zu: Es ist zuständig dafür, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gemäß SGB VIII umgesetzt wird. Es hat die Aufgabe, den Bedarf an Ganztagsplätzen zu ermitteln und sicherzustellen, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, entweder in Ganztagsschulen, Horten oder anderen Einrichtungen.

Um die Sachlage in unserem Landkreis besser einschätzen zu können, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Umsetzung des GaFöG im Rhein-Pfalz-Kreis:

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Jugendamts bisher ergriffen, um die Anforderungen des GaFöG zu erfüllen?
  2. Wie werden die Gemeindeverwaltungen seitens des Kreisjugendamts dabei unterstützt? Wie viele Trägerrunden fanden bisher statt?
  3. Wie wird der Bedarf an Ganztagsplätzen ermittelt? Besonders interessiert uns die Anzahl der Kinder und Familien, die bisher an den einzelnen Standorten abgelehnt wurden, um den Mehrbedarf zu umreißen.
  4. Wie hoch betragen die finanziellen Mittel, die vom Jugendamt im Rahmen des GaFöG bisher abgerufen wurden?
  5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Vorhaben personell zu unterstützen? Gibt es Pläne zur Einstellung zusätzlichen Personals oder zur Weiterbildung bestehender Mitarbeiter:innen?
  6. Welche Standards und Verfahren werden angewendet, um eine hohe Qualität der Betreuung und Bildung zu gewährleisten?

Für die schriftliche Beantwortung der Fragen und für die Vorlage in der nächstmöglichen Kreistagssitzung bedanken wir uns bereits im Voraus.

Freundliche Grüße
Andrea Franz und Maurice Kuhn